Aussage gegen Aussage im Strafrecht: Was Sie wissen sollten, wenn es keine Zeugen gibt
In vielen Strafverfahren gibt es keine objektiven Beweise, keine Kameraaufzeichnungen, keine unabhängigen Zeugen. Stattdessen steht häufig nur die Aussage des mutmaßlichen Opfers der des Beschuldigten gegenüber – eine sogenannte „Aussage-gegen-Aussage-Konstellation“.
Diese Fälle stellen Gerichte, Betroffene und Verteidiger vor besondere Herausforderungen. Als erfahrene Strafverteidiger:innen wissen wir, worauf es in solchen Situationen ankommt – und wie wichtig eine frühzeitige, zielgerichtete Verteidigung ist.
Was bedeutet „Aussage gegen Aussage“?
In strafrechtlicher Hinsicht liegt eine Aussage-gegen-Aussage-Situation vor, wenn der Sachverhalt ausschließlich durch die Aussagen zweier Personen aufgeklärt werden kann – meist Beschuldigter und angebliches Opfer – ohne dass weitere Beweismittel zur Verfügung stehen.
Diese Konstellation ist typisch in Fällen wie:
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Körperverletzungsdelikte im privaten Umfeld
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Vorwürfe wegen häuslicher Gewalt
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Sexualstraftaten ohne Zeugen
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Bedrohung oder Nötigung im persönlichen oder beruflichen Kontext
Die Rolle der Unschuldsvermutung
Auch in solchen Verfahren gilt der verfassungsrechtlich verankerte Grundsatz: Im Zweifel für den Angeklagten (in dubio pro reo).
Das bedeutet: Eine Verurteilung darf nur erfolgen, wenn das Gericht von der Schuld des Angeklagten ohne vernünftige Zweifel überzeugt ist. Ist dies nicht der Fall, muss ein Freispruch erfolgen – selbst wenn der Vorwurf schwer wiegt.
Wie entscheidet ein Gericht ohne objektive Beweise?
In einer Aussage-gegen-Aussage-Situation bewertet das Gericht vor allem:
Die Glaubhaftigkeit der Aussage
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Ist die Darstellung detailliert, schlüssig und in sich widerspruchsfrei?
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Gibt es Anzeichen für eine spontane und erlebnisbasierte Schilderung?
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Wurde die Aussage mehrfach gleichbleibend wiederholt?
Die Glaubwürdigkeit der Person
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Hat die aussagende Person ein mögliches Eigeninteresse an einer Verurteilung?
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Bestehen persönliche, emotionale oder wirtschaftliche Motive?
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Ist das Verhalten vor und nach der angeblichen Tat nachvollziehbar?
Oft wird zusätzlich ein aussagepsychologisches Gutachten eingeholt, um die Qualität der Aussage fachlich zu bewerten.
Warum Sie frühzeitig rechtlichen Beistand benötigen
Gerade in Aussage-gegen-Aussage-Verfahren ist es entscheidend, bereits im Ermittlungsverfahren die richtigen Weichen zu stellen. Ein unüberlegtes Verhalten – etwa eine voreilige Einlassung ohne Verteidiger – kann die Verteidigung erheblich erschweren.
Unsere Kanzlei verfügt über umfassende Erfahrung in der Verteidigung von Mandant:innen in solchen Konstellationen. Wir analysieren die Aktenlage, bewerten die Aussage des/der Belastenden kritisch und entwickeln eine maßgeschneiderte Verteidigungsstrategie – ruhig, sachlich und entschlossen.
Für Betroffene: Aussage allein bedeutet noch keine Verurteilung
Wer mit einem strafrechtlichen Vorwurf konfrontiert wird, fühlt sich oft ausgeliefert – besonders dann, wenn vermeintlich nur „ein Wort gegen das andere“ steht. Doch gerade in diesen Fällen gilt: Die Beweisanforderungen an das Gericht sind hoch. Eine bloße Beschuldigung führt nicht automatisch zu einer Verurteilung.
Nehmen Sie Kontakt zu uns auf, bevor Sie Aussagen bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft machen. Wir beraten Sie diskret, unvoreingenommen und mit der nötigen Klarheit.
Fazit: Aussage gegen Aussage – komplex, aber nicht aussichtslos
Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen gehören zu den anspruchsvollsten Situationen im Strafrecht. Gleichzeitig bieten sie auch Chancen für eine erfolgreiche Verteidigung – vorausgesetzt, man kennt die juristischen Spielräume und nutzt sie gezielt.
Wenn Sie betroffen sind – sei es als Beschuldigter oder als Zeuge – nehmen Sie frühzeitig Kontakt zu unserer Kanzlei auf. Wir stehen Ihnen mit Erfahrung, Fachkompetenz und Durchsetzungskraft zur Seite.